Erste-Hilfe Fortbildung – grundsätzliche Informationen und Antragsverfahren
Die Aus- und Fortbildung von Lehrkräften in Erster Hilfe ist als Aufgabe von Schulleiterinnen und Schulleitern im Sinne der Verwaltungsvorschrift über die „Gesetzliche Schülerunfallversicherung, Unfallverhütung und Gesundheitsschutz an Schulen, VV des MBWJK vom 26.03.2010 (MBWJK 9211 – 05 522/30); Amtsbl. 6/2010 vom 28.06.2010; S. 190 ff (Pos. 2.2.3) festgelegt.
Die Aufgabenverteilung im Rahmen dieser gesetzlichen Bestimmungen sieht für die Schulleiterin/den Schulleiter vor, „... eine wirksame Erste Hilfe sicherzustellen. Diese umfasst nach den Bestimmungen des Sozialversicherungsrechtes auch die Verpflichtung, dafür zu sorgen, dass das zur Leistung der Ersten Hilfe erforderliche Personal zur Verfügung steht.“ Dies geschieht durch das regelmäßige Angebot einer Fortbildung in Erster Hilfe. Folgende Rahmenbedingungen wurden hierfür zwischen der Unfallkasse Rheinland-Pfalz und der ADD vereinbart.
- Der „Leitfaden ERSTE HILFE Fortbildung mit Lehrerkollegien“ (bereitgestellt unter www.schulsport-rlp.de) stellt die inhaltliche Grundlage für die Fortbildungsmaßnahme dar.
- Die Fortbildung findet im Drei-Jahres-Rhythmus an einem „langen Nachmittag“ (Zeitansatz: ca. 4 - 4,5 Zeitstunden) - im Zusammenwirken mit der von der Schule beauftragten Hilfsorganisation - statt. Der zu erwerbende Qualifikationsnachweis lautet „ERSTE HILFE Fortbildung für Lehrkräfte an Schulen“.
- Die Hilfsorganisationen erhalten über die Unfallkasse Rheinland-Pfalz als Vergütung einen Kostensatz (pro Person) für einen festgeschriebenen Personenkreis, siehe Antragsformular.
- Mit Beginn des Schuljahres 2018/2019 wird das Antrags- und Genehmigungsverfahren für die Erste-Hilfe Fortbildung von Lehrkräften neu geregelt. Die Schulen beantragen die Kostenübernahme online bei der Unfallkasse Rheinland-Pfalz auf dem dafür vorgesehen Antragsformular „Antrag auf Kostenübernahme der Ersten Hilfe Fortbildung am Langen Nachmittag an Schulen“ (vgl. Epos-Rundschreiben vom 09. Mai 2018).
- Die Hilfsdienste rechnen nach erfolgter Fortbildungsmaßnahme direkt mit der Unfallkasse ab.
Es ist zu beachten, dass Fortbildungen in Erster Hilfe nicht im Rahmen von Studientagen geplant werden können.